Freitag, November 28, 2008

Das Recht leben zu lassen vs. sterben zu machen

"Ob es den Opfern hülfe, wenn Christian Klar seine Taten bereute? Dies würde vielleicht manches erleichtern, aber das Strafrecht verlangt das nicht, es verlangt noch nicht einmal, dass der Täter seine Tat gesteht. Christian Klar hat lange genug eingesessen. Mehr ist dazu kaum zu sagen. Er taugt offenbar nicht zum reumütigen Sünder. Er taugt aber auch nicht zur theatralischen Prominenz, zu der ihn der Berliner Intendant Claus Peymann erheben möchte – ein selbstgefälliges Theater, mit dem Peymann nun wirklich die Hinterbliebenen beleidigt." (Robert Leicht, Die Zeit)

Siehe auch: Fassungslos