Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: "Ausbildungsvermittlungs-Erstattungs-Verordnung in Kraft getreten"
"Am 28. Dezember 2006 ist die Ausbildungsvermittlungs-Erstattungs-Verordnung in Kraft getreten. Sie basiert auf der Neuregelung des § 16 Abs. 1b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - die durch Artikel 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingefügt worden und am 1. August 2006 in Kraft getreten ist. Sie regelt die Erstattung von Aufwendungen für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die die Ausbildungsvermittlung für hilfebedürftige Ausbildungsuchende durch die für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen lassen."
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Verstehe gar nicht, warum es noch so viele Arbeitslose gibt, wo es doch so viele präzise Regelungen in glasklar formulierter Sprache gibt.
Gerade Menschen mit geringen Qualifikationen und Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben oder der deutschen Sprache im Allgemeinen, Defiziten im Erfassen komplexer Sachverhalte und Texte, sollten hier doch einfach zurecht kommen. Verstehe gar nicht, dass soviele "von DENEN" häufig Formulare nicht oder falsch ausfüllen und sich also wegen "versicherungswidrigem" Verhalten keine Leistungen erhalten.
Wenn "DIE" "WIRKLICH" etwas an ihrer Situation ändern wollten, müssten DIE doch nur das machen, was der Sachbearbeiter ihnen in dieser wunderbar verständlichen, keine Raum für Mißverständnisse oder Interpretationen lassenden Sprache erläutert, z.B. so:
"Liebe Frau Gülcan, ich habe Ihnen dass doch nun wirklich schon oft genug erklärt! Gehen Sie in Anmeldestelle C, im 2. Untergeschoss, linker Flügel, Büro 5.04. Dort ziehen Sie sich eine Anmeldemarke, mit der sie sich in der Erfassungsstelle für Erwerblose Arbeitssuchende des Bezirks 04 melden (achten Sie darauf, dass es unterschiedliche Stellen nach Anfangsbuchstabens des Nachnamens gibt!).
Dort bekommen Sie das "Formblatt zur Erfassung allgemeiner berufsrelevanter und ausbildungsbezogener Daten als Beitrag der Mitwirkungspflicht Erwerbsloser und Arbeitssuchender (gem. §245, Abs. 3-5 SGB II)", dass sie bitte komplett ausgefüllt mit 2 Lichtbildern (Automat steht im 4. Untergeschoss) und einer Bescheinigung ihres letzten Arbeitgebers (bitte Formblatt F_20 verwenden, dabei bitte nur den Durschlag abgeben - das Original ist für Sie!) innerhalb einer Woche bei mir einreichen, weil wir Ihnen sonst die Leistungen kürzen und in einem weiteren Schritt die Kinder wegnehmen, das Auto abfackeln und selbstgestrickte Schals auftrennen müssen."