Noch bis heute können Interessierte online die Petition beim deutschen Bundestag zum Stopp der Totaldatenerfassung aller Festangestellten in Deutschland unterzeichnen. Elektronischer Einkommensnachweis kurz ELENA heißt das Projekt, das - so die Begründung - Papierkram reduzieren und Arbeitgeber entlasten soll.
ELENA verpflichtet seit 1. Januar 2010 alle Arbeitgeber, zahlreiche Daten zum Arbeitsverhältnis ihrer Angestellten elektronisch zu erfassen und an eine Zentrale Speicherstelle zu melden. Neben Informationen zu Einkommen und Beschäftigungszeiten werden aber auch andere Daten gespeichert:
Es wird erfasst, wer streikt, wie lange er das tut und wer vom Arbeitgeber ausgesperrt wurde. Auch die Beschäftigungs- und Krankheitszeiten, Kündigungsfristen und -gründe werden gesammelt - weil diese Angaben Auswirkungen auf die Gewährung von Arbeitslosengeld haben können. Die Liste der zu meldenden Daten umfasst nicht weniger als 41 Seiten.
Kein Recht auf Widerspruch
Das ELENA-Verfahrensgesetz sieht kein Widerrufsrecht vor. Die Zwangsteilnehmer haben keinen Rechtsanspruch, um die Übermittlung der vorgesehenen Daten an die Zenrale Speicherstelle zu verhindern.
Man muss kein Paranoiker oder von chronischem Argwohn geschüttelt sein, wenn man fragt, für wen oder was Informationen über Streikverhalten oder Krankheitsgründe von Interesse sein können und befürchtet, dass die vom Eigentümer dieser Informationen unabhängig und nicht kontrollierbar aufbewahrten Informationen gegen ihn verwendet werden.
Noch bis heute kann online eine Petition beim Deutschen Bundestag unterzeichnet werden, die das Ende der ELENA-Datenhortung zum Ziel hat.
Die Petition fordert, daß "die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird".
Zur Online-Petition gegen Elena geht es hier...
Hintergrundinfos auf den Seiten des CCC